Online Simple Agreement for Future Tokens (SAFT)

1. Einleitung 

Der Käufer ist daran interessiert, einen Beitrag zum Projekt des Verkäufers zu leisten und im Gegenzug am Ende des Beitragszeitraums des Token-Verkaufs, wie hier definiert, zugeteilte Token zu erhalten.  

Dieser Vertrag vereinbart, dass der Verkäufer im Austausch für eine Zahlung des Käufers in USD oder einer anderen akzeptierten Währung wie EUR oder CHF dem Käufer das Recht einräumt, eine bestimmte Anzahl kryptographische Tokens (“UDAO” Tokens, Gesamtmenge: 200’000’000) zu den unten aufgeführten Bedingungen zu kaufen. 

2. Definitionen 

Die in diesem SAFT verwendeten Begriffe haben die nachstehende Bedeutung: 

«Parteien» bedeutet den Verkäufer und den Käufer gemeinsam. 

«Angebot» – ein elektronisches Dokument mit Angaben zu den Beitragsdaten wie Währung, Betrag, Adresse und persönlichen Daten des Käufers, das am Ende des Antragsverfahrens ausgestellt wird, um einen Beitrag zum UDAO-Token-Angebot zu leisten. 

«Affiliate» bedeutet in Bezug auf eine Person jede natürliche Person, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Treuhandgesellschaft oder sonstige Einheit, die diese Person direkt oder indirekt kontrolliert oder von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle steht, wobei Kontrolle das direkte oder indirekte Eigentum an mehr als fünfzig Prozent (50 %) der ausstehenden Aktien oder sonstigen Eigentumsanteile mit gewöhnlichem Stimmrecht zur Wahl von Direktoren oder dem Äquivalent bedeutet. Zur Klarstellung: (i) Ein Affiliate einer Person, bei der es sich um einen Investmentfonds oder ein Konto (oder eine Tochtergesellschaft eines solchen Investmentfonds oder Kontos) handelt, umfasst jeden anderen Investmentfonds oder jedes andere Konto (oder eine Tochtergesellschaft eines solchen Investmentfonds oder Kontos), der/die von demselben Fondsmanager verwaltet wird, und (ii) ein Affiliate einer Person, bei der es sich um eine natürliche Person handelt, umfasst den Ehepartner, die Nachkommen und die Eltern dieser Person.  

«Person» bedeutet jede natürliche Person, Firma, Personengesellschaft, Vereinigung, Körperschaft, Gesellschaft, Treuhandgesellschaft, öffentliche Einrichtung oder Regierung oder andere Körperschaft jeglicher Art und Natur. 

«Projekt» bedeutet die Entwicklung der udao Plattform einer dezentralisierten, autonomen Organisation, die auf einem Blockchain Distributed Ledger aufbaut. Projektbeschreibung gemäss der Webseite: https://www.udao.org/. 

«SAFT» bezeichnet ein Instrument, das ein zukünftiges Recht auf Tokens enthält, die in Form und Inhalt diesem Instrument ähnlich sind und von zukünftigen Mitgliedern zum Zweck der Finanzierung des Geschäftsbetriebs des Verkäufers erworben werden. Verweise auf «dieses SAFT» bedeuten dieses spezifische Instrument. 

«Token» bezeichnet die Art von Token, die dem Projekt eigen ist und eine digitale Einheit darstellt, die aus den Aufzeichnungen in der Blockchain oder einer anderen Art von Distributed Ledger resultiert. 

«Tokenisierung» bezieht sich auf einen Prozess der Ausgabe von Token. 

3. Leistung des Käufers 

Der Käufer verpflichtet sich, den gesamten Betrag (Gesamtpreis) unmittelbar im Rahmen des Kaufprozesses zu entrichten. Die Zahlung kann über Stripe oder durch Kryptotransaktionen erfolgen. Zahlungsdetails und -anweisungen werden dem Käufer direkt im Rahmen des Kaufprozesses bereitgestellt. 

Sollte der Käufer die Zahlung nicht wie vorgesehen leisten, erhält er keine UDAO-Token oder andere im Rahmen dieses SAFT vereinbarte Leistungen. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich der Verkäufer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 

4. Angebot von zukünftigen Tokens  

Als Gegenleistung für die Leistung des Käufers zum Projekt ist der Käufer berechtigt vorbehältlich der nachfolgenden Bedingungen die vereinbarte Menge neu generierten UDAO-Token («insgesamt gewährte UDAO Tokens») zu dem vereinbarten Gesamtpreis (oder dem Gegenwert in anderen Währungen) UDAO-Token zu kaufen («Kaufrecht»). 

Das Kaufrecht des Käufers an den insgesamt gewährten UDAO-Token steht zunächst unter der Bedingung, dass der Verkäufer die UDAO-Token erstellen und freigeben kann. 

Durch Lieferung der vereinbarten Tokens wird der Verkäufer von sämtlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag gegenüber dem Käufer vollumfänglich befreit.  

Hinsichtlich der Ausgabe von UDAO-Token durch den Verkäufer an den Käufer und der Ausübung des Kaufrechts des Käufers gemäß diesem Abschnitt gelten zudem die folgenden Bedingungen: 

  • Der Verkäufer wird 100% der insgesamt gewährten UDAO-Token («Initial Release») an dem Tag und zu dem Zeitpunkt freischalten, an dem die neu generierten UDAO-Token an einer (zentralen oder dezentralen) Krypto Börse oder einem anderen Marktplatz, der den Handel mit den neu generierten UDAO-Token ermöglicht, notiert werden («First Unlock Date»). 
  • Token-Lieferung – Die Tokens werden an die Wallet-Adresse des Käufers geliefert. 
  • Der Käufer kann aufgefordert werden, zusätzliche Identifikationsdokumente vorzulegen, die es dem Verkäufer ermöglichen, ihre KYC-Compliance-Verpflichtungen zu erfüllen, wie z. B. Personalausweise, UBO-Ausweise und andere Anforderungen gemäß den geltenden Anti-Geldwäsche-Vorschriften. 
    • Wenn der Verkäufer aus irgendeinem (rechtlichen) Grund feststellt, dass ein Verdacht auf Geldwäscheaktivitäten oder Verbindungen zur Finanzierung des Terrorismus besteht, ergreift der Verkäufer Vorsichtsmaßnahmen, einschließlich der Benachrichtigung der Behörden. Die Zuständigkeit für die Beurteilung der oben genannten Fragen liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers, ohne dass der Beitragszahler ein Recht auf Einspruch hat. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer gesetzlich verpflichtet sein kann, die Informationen des Käufers an die zuständigen Behörden weiterzugeben, wenn einer der oben genannten Punkte festgestellt wurde. 
  • Einzahlungsbetrag: Der Käufer verpflichtet sich, den zum Zeitpunkt des Verkaufs gewählten Betrag in einer der akzeptierten Währungen und wie im Angebot angegeben, in den Verkäufer einzuzahlen, das für jeden Käufer individuell ist und die Angabe der Währung, des Betrags und der Adresse in der jeweiligen Währung, einschließlich der Zahlungsdetails, enthält. Wenn der Beitragsbetrag in einer anderen Währung als einer der akzeptierten Währungen zum Zeitpunkt des Verkaufs überwiesen und empfangen wird, wird der Gegenwert in CHF von dem Verkäufer auf der Grundlage der Wechselkurse an dem Tag, an dem der Vertrag unterzeichnet, nach bestem Bemühen berechnet. 
  • Der Beitrag wird für die Entwicklung der Projekte des Verkäufers benötigt und wird weder direkt angelegt noch verzinst. Der Käufer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Käufer weder von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt wird, noch sein Beitrag durch irgendeine Form der Einlagensicherung gedeckt ist. 
  • Die Verpflichtungen des Verkäufers aus diesem Vertrag gegenüber dem Käufer beschränken sich auf die Lieferung von Token. Eine Rückzahlung des investierten Betrags in Geld oder die Begleichung der Forderung auf anderem Weg als durch Lieferung von Token ist in jedem Fall ausgeschlossen. 

5. Gewährleistungen & Haftung 

Der Verkäufer gewährleistet alle notwendigen und ihm zumutbare Schritte zu unternehmen, dass die insgesamt gewährten Tokens ausgegeben werden können. 

Im Übrigen übernimmt der Verkäufer keinerlei Gewährleistungen. Die Gewährleistung des Verkäufers wird vollumfänglich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. 

Des Weiteren haftet der Verkäufer nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit.  Insbesondere ist eine Haftung des Verkäufers für leichte und mittelbare Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 

Das vorliegende Papier und andere Dokumente, die in Verbindung mit diesem Dokument veröffentlicht werden, beziehen sich auf ein Token-Angebot (UDAO Token) an Personen (Käufer) in Bezug auf das vorgeschlagene dezentrale persönliche Entwicklungsnetzwerk, der udao Plattform. Dieses Dokument stellt weder ein Angebot von Wertpapieren noch eine Werbung, Einladung oder Aufforderung zu Investitionszwecken dar. Die Bedingungen des Beitrags sind nicht als Dokument zum Angebot von Finanzdienstleistungen oder als Prospekt gedacht. Das Token-Angebot beinhaltet und bezieht sich auf die Entwicklung und Nutzung einer experimentellen Plattform (Software) und von Technologien, die möglicherweise nicht zum Tragen kommen oder die in diesem Dokument genannten Ziele erreichen. Der Kauf von Token stellt für jeden Teilnehmer ein hohes Risiko dar. Die Token stellen kein Eigenkapital, keine Anteile, Einheiten, Tantiemen oder Rechte auf Kapital, Gewinn oder Einkommen an der Plattform oder Software oder an dem Unternehmen, das die Token ausgibt, oder an einem anderen Unternehmen oder geistigen Eigentum dar, das mit der Plattform oder einem anderen öffentlichen oder privaten Unternehmen, einer Gesellschaft, Stiftung oder sonstigen Einrichtung in irgendeiner Rechtsordnung verbunden ist. Die Token sind daher nicht dazu bestimmt, ein Wertpapier oder ein ähnliches rechtliches Interesse darzustellen.    

6. Beendigung 

Dieses SAFT erlischt und endet (ohne den Verkäufer oder den Käufer von Verpflichtungen zu entbinden, die sich aus einer früheren Verletzung oder Nichteinhaltung dieses SAFT ergeben) mit der Lieferung der gesamten gewährten UDAO-Token, die dem Käufer gemäß Angebot ausgestellt wurden.  

7. Vertraulichkeit 

  • Jede Vertragspartei erkennt an, dass sie im Zusammenhang mit diesem SAFT Zugang zu urheberrechtlich geschützten Informationen (wie nachstehend definiert) haben kann. Jede Vertragspartei erklärt sich damit einverstanden, dass sie fünf (5) Jahre lang nach der Vereinbarung dieses SAFT durch die Vertragsparteien (i) keine urheberrechtlich geschützten Informationen verwenden wird, es sei denn, die Vertragspartei, zu der sie gehören, erklärt sich bereit, diese urheberrechtlich geschützten Informationen von Fall zu Fall offenzulegen, oder (ii) keine urheberrechtlich geschützten Informationen an andere weitergeben wird, es sei denn, dies ist im Zusammenhang mit diesem SAFT erforderlich. Darüber hinaus hat der Käufer das Bestehen und den Inhalt dieses SAFT vertraulich zu behandeln, bis die Vereinigung die Existenz und/oder den Inhalt dieses SAFT offenlegt. Der Käufer ist lediglich berechtigt, die gleichen Informationen über dieses SAFT offenzulegen, wie sie von dem Verkäufer offengelegt wurden. Ist jedoch eine Offenlegung nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme des Rechtsbeistands des Käufers gesetzlich vorgeschrieben, so muss der Käufer dem Verkäufer mindestens dreißig (30) Tage vor einer solchen Offenlegung schriftlich benachrichtigen und darf nur die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen offenlegen und muss darauf hinwirken, dass die Vertraulichkeit dieser Offenlegung gewahrt bleibt. 
  • Für die Zwecke dieses SAFT bezeichnet der Begriff «geschützte Informationen» einer Vertragspartei alle Informationen (unabhängig davon, ob sie patent- oder urheberrechtsfähig sind), die sich im Besitz einer Vertragspartei befinden oder von ihr genutzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Daten, Verfahren, Formeln, Methoden, Technologie, Preisgestaltung, Geschäftspläne, Software, Kunden und potenzielle Kunden, Partner und potenzielle Partner, Lieferanten, Entwicklungspläne sowie Vertriebs- und Marketinginformationen. Die Verpflichtungen einer Partei nach diesem Abschnitt gelten nicht für Informationen, die: 
    • (i) der Öffentlichkeit unter Umständen bekannt ist oder bekannt wird, die keinen Verstoß der anderen Vertragspartei gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts darstellen, 
    • (ii) von der offenlegenden Vertragspartei Dritten gegenüber allgemein offengelegt werden, ohne dass für diese Dritten Beschränkungen gelten, oder 
    • (iii) durch eine schriftliche Ermächtigung der offenlegenden Vertragspartei zur Freigabe freigegeben wurde. 

8. Keine treuhänderische Pflicht 

Der Käufer ist nicht der Vertreter oder Angestellte des Verkäufers oder eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmens oder des Projekts. Jede Vertragspartei ist unabhängig für ihre eigenen Handlungen oder Unterlassungen verantwortlich. Die Parteien stimmen darin überein, dass es nicht ihre Absicht ist, ein Treuhandverhältnis zwischen ihnen zu schaffen. Ohne das Vorstehende einzuschränken und unabhängig vom Erhalt geschützter Informationen, erkennt der Verkäufer an und stimmt zu, dass: 

  • (i) der Käufer nicht in einer treuhänderischen oder ähnlichen Eigenschaft gegenüber dem Projekt, dem Verkäufer oder den verbundenen Unternehmen des Verkäufers oder einem anderen Dritten gehandelt hat, handelt und handeln wird und dass weder eine frühere noch eine bestehende Beziehung zwischen dem Käufer, dem Verkäufer oder dem verbundenen Unternehmen des Verkäufers oder dem Projekt als Begründung einer treuhänderischen Beziehung angesehen wird; und 
  • (ii) der Käufer keine anderen als die ausdrücklich in einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien festgelegten Aufgaben oder Verpflichtungen übernommen hat und übernimmt, und diese Aufgaben, sofern vorhanden, ausschließlich dem Projekt geschuldet sind. 

9. Vertretung des Verkäufers 

Der Verkäufer ist eine ordnungsgemäss organisierte Aktiengesellschaft im Sinne von Artikel 620 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts, der nach schweizerischem Recht rechtsgültig besteht und die volle Rechtsfähigkeit, Befugnis und Vollmacht hat, dieses SAFT auszufertigen und zu übergeben und seine Verpflichtungen hieraus zu erfüllen. 

  • Dieser SAFT stellt eine rechtmäßige, gültige und verbindliche Verpflichtung des Verkäufers dar, die gemäß ihren Bedingungen gegen den Verkäufer durchsetzbar ist, sofern sie nicht durch Konkurs-, Insolvenz- oder andere allgemein geltende Gesetze, die sich auf die Durchsetzung von Gläubigerrechten im Allgemeinen beziehen oder diese betreffen, sowie durch allgemeine Grundsätze des Billigkeitsrechts eingeschränkt ist. Nach ihrem Kenntnisstand verstößt der Verkäufer zum Zeitpunkt dieses SAFT nicht gegen (i) ihre aktuelle Gründungsurkunde oder Satzung, (ii) wesentliche Gesetze, Regeln oder Vorschriften, die auf den Verkäufer anwendbar sind, oder (iii) wesentliche Schulden oder Verträge, bei denen der Verkäufer eine Partei ist oder an die sie gebunden ist, wobei in jedem Fall davon auszugehen ist, dass ein solcher Verstoß oder eine solche Nichterfüllung einzeln oder zusammen mit allen anderen Verstößen oder Nichterfüllungen eine wesentliche nachteilige Auswirkung auf die Vereinigung haben könnte. 
  • Die Durchführung und der Vollzug der in diesem SAFT vorgesehenen Transaktionen verletzen nicht und werden nicht: (i) gegen wesentliche Urteile, Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstoßen, die auf den Verkäufer anwendbar sind; (ii) zu einer Beschleunigung wesentlicher Schulden oder Verträge führen, an denen der Verkäufer beteiligt oder durch die sie gebunden ist; oder (iii) zur Schaffung oder Auferlegung eines Pfandrechts an Eigentum, Vermögenswerten oder Einkünften des Verkäufers oder zur Aussetzung, zum Verfall oder zur Nichterneuerung wesentlicher Erlaubnisse, Lizenzen oder Genehmigungen führen, die für den Verkäufer, ihre Geschäfte oder Operationen gelten. 
  • Im Zusammenhang mit der Durchführung dieses SAFT sind außer der Zustimmung des Verwaltungsrates des Verkäufers keine weiteren Zustimmungen oder Genehmigungen erforderlich. Nach Kenntnis des Verkäufers sind keine Qualifikationen oder Einreichungen gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich, und der Verkäufer gibt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien in Bezug auf etwaige Verbindlichkeiten oder Anforderungen, die dem Verkäufer von Finanzbehörden gemäß den geltenden Wertpapiervorschriften nach dem Datum dieses SAFT auferlegt werden, oder in Bezug auf etwaige Folgen daraus. Der Käufer akzeptiert und erkennt an, dass der Verkäufer die gesamten gewährten UDAO Token an den Käufer zurückerstatten muss, sollte es zu irgendeinem Zeitpunkt nach geltendem Recht oder aufgrund einer wesentlichen Änderung der Rechtslage des Verkäufers in Bezug auf Wertpapiervorschriften oder anderweitig erforderlich ist. 
  • Nach bestem Wissen und Gewissen besitzt der Verkäufer ausreichende Rechte an allen Patenten, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Lizenzen, Informationen, Prozessen und anderen geistigen Eigentumsrechten, die für die gegenwärtig ausgeübte und geplante Geschäftstätigkeit erforderlich sind, ohne dass es zu Konflikten mit den Rechten anderer kommt oder diese verletzt werden. 

10. Vertretung des Käufers 

  • Der Käufer erklärt, dass er über die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie die Befugnis verfügt, diese SAFT zu unterzeichnen und zu übergeben und seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen. Dieser SAFT stellt eine gültige und verbindliche Verpflichtung des Käufers dar, die gemäß ihren Bestimmungen durchsetzbar ist, sofern sie nicht durch Konkurs-, Insolvenz- oder andere allgemein geltende Gesetze, die sich auf die Durchsetzung von Gläubigerrechten im Allgemeinen beziehen oder diese betreffen, sowie durch allgemeine Grundsätze der Billigkeit eingeschränkt wird. 
  • Der Käufer erwirbt die UDAO-Token, um einen Beitrag zu den Projekten des Verkäufers zu leisten, um die Ziele des Verkäufers zu finanzieren und zu unterstützen. Er erwirbt die UDAO-Token nicht als Kapitalanlage, nicht als Beauftragter oder Vertreter und nicht mit der Absicht, sie zu verkaufen oder weiterzuverkaufen, und der Käufer hat derzeit nicht die Absicht, sie zu verkaufen, eine Beteiligung daran zu gewähren oder sie anderweitig zu vertreiben. 
  • Der Käufer hat die klare Absicht, den Verkäufer zu unterstützen und verfügt über ein solches Wissen und eine solche Erfahrung in finanziellen und geschäftlichen Angelegenheiten, dass der Käufer in der Lage ist, die Vorteile und Risiken eines solchen Kaufs zu bewerten, einen vollständigen Verlust einer solchen Finanzierung zu tragen, ohne die finanzielle Lage des Käufers zu beeinträchtigen, und in der Lage ist, das wirtschaftliche Risiko einer solchen Unterstützung auf unbestimmte Zeit zu tragen. 
  • Der Käufer bestätigt, dass er die erforderlichen Untersuchungen und Due Diligence-Prüfungen des Verkäufers und der UDAO-Token, einschließlich aller Token-Attribute und verfügbaren Informationen des Verkäufers, durchgeführt hat. Der Käufer verzichtet auf jedes weitere Recht, eine kommerzielle, technische, finanzielle oder rechtliche Due Diligence nach der Ausführung dieses SAFT durchzuführen.

11. Restriktionen 

  • Sie dürfen keine unserer UDAO Tokens kaufen, wenn Sie Einwohner oder Bürger eines Landes sind, in dem der Kauf von UDAO Token gesetzlich verboten ist. 
  • Sie dürfen keine UDAO Tokens kaufen, wenn Sie ein Einwohner, Bürger oder Steuerzahler der Vereinigten Staaten von Amerika oder deren Territorien, Syrien und Kanada sind. 
  • Personen mit Wohnsitz in Russland und Belarus unterliegen einem maximalen Einzahlungslimit von 100’000 CHF. 
  • Sie dürfen keine unserer Produkte oder Dienstleistungen kaufen oder nutzen, wenn Sie eine natürliche oder juristische Person sind, gegen die internationale Sanktionen verhängt wurden, wie z. B. auf der Liste des US-Finanzministeriums oder der EU-Sanktionsliste für Personen. 

12. Sonstiges 

  • Dieses SAFT kann nur mit schriftlicher Zustimmung der Vertragsparteien ergänzt, aufgehoben oder geändert werden. Dieser Formvorbehalt gilt insbesondere auch für einen Verzicht auf dieses Erfordernis Schriftform, sofern nicht von Gesetzes wegen eine strengere Form vorgeschrieben ist. 
  • Weder dieses SAFT noch die Rechte an diesem SAFT sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei kraft Gesetzes oder auf andere Weise übertragbar oder abtretbar; allerdings können dieses SAFT und/oder seine Rechte ohne Zustimmung des Verkäufers vom Käufer an ein verbundenes Unternehmen des Käufers abgetreten werden; ferner kann der Verkäufer dieses SAFT ohne Zustimmung des Käufers im Zusammenhang mit einer Neugründung, einer Unternehmensumstrukturierung oder gegebenenfalls an ein verbundenes Unternehmen vollständig abtreten. 
  • Jede Partei ist allein für ihre eigene steuerliche Behandlung dieses SAFT verantwortlich. Der Käufer trägt sein eigenes Risiko für alle Steuern, die sich aus dem Kauf, der Verwendung und dem Besitz der UDAO Token ergeben. Unter keinen Umständen ist der Verkäufer für die steuerliche Behandlung dieses SAFT, der UDAO Token oder anderer damit verbundener Vereinbarungen zwischen den Parteien verantwortlich, weder für direkte noch für indirekte Steuern. Der Käufer ist allein für alle anderen indirekten Steuern im Zusammenhang mit diesem SAFT verantwortlich, falls zutreffend. 
  • Jede Vertragspartei trägt ihre eigenen Kosten und Auslagen, die ihr im Zusammenhang mit diesem SAFT entstehen. 
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses SAFT unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird. 
  • Diese SAFT kann elektronisch, ohne physische Unterschrift, durch die Art und Weise, wie die Zahlung des Angebots erfolgt, ausgeführt werden, wobei alle diese Vorgänge zusammen dieselbe SAFT darstellen. 
  • Diese SAFT und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit ihr oder ihrem Gegenstand oder ihrer Entstehung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegen dem schweizerischen Recht. 
  • Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses Vertrages, ist Zug, Schweiz. 

 

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